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AGB
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Analysen, Beratungen und sonstige Leistungen auf der Grundlage von Erfahrungssätzen der Lehren des Feng Shui und/oder der Geomantie.
Die Leistungen umfassen Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge zur positiven Raum- und Baugestaltung, sie verstehen sich nicht als Heilmethode oder Therapieform. Es liegt im Ermessen des Auftraggebers/der Auftraggeberin von den Ratschlägen Gebrauch zu machen. Ein Erfolgsversprechen ist damit nicht verbunden. Dies gilt auch für Empfehlungen zum Einsatz bestimmter Feng-Shui-Artikel.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Beratung nach bestem Wissen und Gewissen nach den Regeln des traditionellen Feng Shui/der Geomantie durchzuführen. Diese AGB gelten ausschließlich.
§ 2 Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht)
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Tätigkeit die Auftragnehmerin erforderlich sind. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten speichert und verarbeitet.
Beide Parteien sind verpflichtet, über jegliche ihnen im Rahmen der Beratung wechselseitig bekannt gewordenen Interna auch über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus Stillschweigen zu bewahren.
§ 3 Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen der Auftragnehmerin (z.B. Zeichnungen, Gutachten, etc.) sowie einzelne Teile daraus sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum persönlichen Gebrauch. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ist dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nicht gestattet.
Die Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung Eigentum der Auftragnehmerin.
§ 4 Zahlungsmodalitäten, Verzug, Aufwendungsersatz
Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Sondervereinbarung sind alle Zahlungen in bar bei Zugang der Rechnung am Beratungstag fällig. Die Fälligkeit tritt auch dann ein, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Empfehlungen und/oder Leistungen gem. § 1 dieser AGB nicht umsetzt oder endgültig ablehnt.
Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Auftraggeber/die Auftraggeberin in Zahlungsverzug, ohne das es einer Mahnung bedarf.
Kündigt der Auftraggeber/die Auftraggeberin den Vertrag/Auftrag hat diese(r) die bis dahin angefallenen Beratungsstunden und bereits ausgeführten Leistungen sowie sonstige Auslagen, mindestens aber 10% des vereinbarten Gesamthonorars (Honorar inkl. MwSt.) zu ersetzen.
Dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ist es jedoch gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden bzw. entsprechende Aufwendungen entstanden ist/sind.
§ 5 Haftung
Bei den von der Auftragnehmerin empfohlenen Feng-Shui-Artikeln handelt es sich lediglich um Beispiele, die als Anleitung oder Anregung dienen. Die Auswahl, Verwendung sowie jedwede Nutzung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin erfolgt ausschließlich in alleiniger Verantwortung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers/der Auftraggeberin, die aufgrund der Auswahl, Verwendung oder Nutzung solcher Produkte durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin entstehen, sind gegenüber der Auftragnehmerin ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die Geltendmachung von Ansprüchen von Folgeschäden oder entgangenem Gewinn.
Die Haftung der Auftragnehmerin für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers/der Auftraggeberin, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Verzugsschäden. Insofern wird für jeden Grad des Verschuldens gehaftet. Die Haftung im Fall des fahrlässigen Verzuges ist auf 5% der vereinbarten Vergütung begrenzt.
§ 6 Leistungszeit
Falls kein fester Zeitpunkt vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung 4 Wochen nach Erstbesichtigung des Wohnobjekts/Geschäftsobjekts/Grundstücks.
Soweit eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers/der Auftraggeberin notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Auftraggeber/die Auftraggeberin diese Pflicht erfüllt hat.
§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem EU-Mitgliedstaat oder ist er Kaufmann/sie Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
© 2004 Berufsverband für Feng Shui und Geomantie e.V.